Law Firm of the Year Insolvency and Restructuring
Unternehmenskauf in Sondersituationen (Distressed M&A)

Präventiver Restrukturierungsrahmen (StaRUG)

Die Möglichkeiten des präventiven Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens nutzen.

Die Sanierung und Restrukturierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens bedeutet eine Einigung zur Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen (z.B. Schuldenregulierung, gesellschaftsrechtliche Gestaltungen) mit den Beteiligten zu erzielen. Ein Konsens mit allen Beteiligten ist hierfür ideal, jedoch in der Praxis nicht immer erreichbar. 
Das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (kurz: StaRUG) bietet bei drohender Zahlungsunfähigkeit Möglichkeiten zu einer weitestgehend stillen (nicht öffentlichen), schnellen und fokussierten Sanierung mittels eines Restrukturierungsplans, der durch qualifizierte Mehrheitsentscheidung der Beteiligten angenommen und umgesetzt werden kann Selbst bei fehlendem Konsens besteht damit nun die Möglichkeit, Restrukturierungsmaßnahmen abzustimmen und in einem gesetzlich geregelten Verfahrensrahmen zeitnah und rechtssicher umzusetzen. Der Umfang der nach dem StaRUG möglichen Maßnahmen kann dabei auf die Sanierungssituation individuell angepasst werden. Damit wurde eine Lücke zwischen der außergerichtlichen Sanierung und dem Insolvenzverfahren geschlossen.

Als aktive Sanierer kennen wir die flankierenden Sanierungsmaßnahmen, die neben einem StaRUG-Verfahren nützlich und sinnvoll sein können, um eine insolvenzvorbeugende ganzheitliche Restrukturierung zu erreichen. Dabei können wir auf umfangreiche Erfahrungen sowohl in der außergerichtlichen Sanierung als auch in Insolvenzverfahren zurückgreifen.

Die Besonderheiten der Sanierung nach dem Präventiven Restrukturierungsrahmen (StaRUG)

  • Besonderer Restrukturierungsrahmen zur Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen mittels Mehrheitsentscheidung der Beteiligten
  • Weitestgehend frei gestaltbar und minimale gerichtliche Beteiligung
  • Bei fehlendem Konsens schneller und rechtssicherer als die außergerichtliche Sanierung, aber zugleich weniger einschneidend als ein Insolvenzverfahren
     

Insolvenzverwaltung

Unserer hochgradigen Spezialisierung entsprechend hat die Insolvenzverwaltung in der Kanzlei einen besonderen Stellenwert. Unsere Verwalter sind bundesweit anerkannte Experten mit herausragender Expertise. Wir verfolgen auch in den schwierigsten Fällen und meist erfolgreich das Ziel, Unternehmen effektiv zu restrukturieren und zu sanieren. Dabei stehen die Interessen der Gläubiger und der Arbeitnehmer im Vordergrund.

Beispiele für unseren erfolgreichen Einsatz in weit über 1.000 Verfahren sind z. B. Hess AG, Doll Fahrzeugbau AG, ECOPLANT-Gruppe, Schiesser AG, Brokat AG, bäurer AG, Südmilch AG, G. Bauknecht GmbH, NKD Vertriebs GmbH, Bleyle GmbH, Traub AG.

Neben der reinen Insolvenzverwaltung beraten wir Sie auch im Falle einer Sanierung / Restrukturierung, der Übernahme von Treuhandschaften in den Bereichen der Vorstands-/Geschäftsführerhaftung sowie des Unternehmenskaufs und -verkaufs innerhalb und außerhalb der Insolvenz mit höchster Fachkompetenz und internationaler Erfahrung. Dasselbe gilt für die Liquidation von Unternehmen sowie den Bereich Distressed Debt/Non Performing Loans.

Grub Brugger